Vereinsförderungen
Die SPORTUNION Burgenland betrachtet die finanzielle Unterstützung ihrer Mitgliedsvereine als eine ihrer Hauptaufgaben. Neben der jährlichen Basisförderung unterstützen wir auch bei Neugründungen, Vereinsjubiläen, Trainingslagern, Meisterschaften, Bauvorhaben und Materialanschaffungen.
Basisförderung
Jeden September erhalten die Vereine der SPORTUNION Burgenland das sogenannte "Totoformular" auf dem die geplanten Ausgaben des nächsten Jahres anzuführen sind. Wird dieses Formular gemeinsam mit den anderen geforderten Dokumenten (Fragebogen, etc.) fristgerecht abgegeben, entscheidet die Landesleitung in ihrer Sitzung (meist Ende November) über die Basisförderung für das nächste Jahr.
Weitere Förderungen
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Neugründungsförderung
Vereine, die der SPORTUNION Burgenland beitreten erhalten als Starthilfe eine Förderung. Auch neu gegründete Sektionen werden gefördert.
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Jubiläumsförderung
Ab dem 20 Jahr Jubiläum des Vereins kann alle 10 Jahre eine Jubiläumssubvention beantragt werden.
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Fahrtkostenzuschüsse / Fachsportförderung
Bei einer Teilnahme an Meisterschaften (gilt nicht für laufenden Meisterschaftsbetrieb) wie zum Beispiel Internation. Meisterschaften (WM, EM, EC), Nationale Meisterschaften (Österreichische Meisterschaften, Österreichische Staatsmeisterschaften, UNION Bundesmeisterschaften) kann ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden.
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Trainingslager
Für Nachwuchs bzw. Jugendtrainingskurse kann ein Verein einen Zuschuss beantragen.
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Aus- und Weiterbildung
Nach Abschluss einer staatlichen Ausbildung (zum Beispiel Lehrwart bzw. Instruktorausbildung, Trainerausbildung, Sport-Jugendleiterausbildung, BSO Sportmanagerausbildung, etc.) kann eine Förderung beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Kurskosten.
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Ausrichtung von Meisterschaften
Richtet ein SPORTUNION Burgenland Mitgliedsverein eine Österreichische Meisterschaft aus wird er durch Förderungen unterstützt. Dazu ist es notwendig schon vor der Veranstaltung ein Ansuchen mit den geplanten Kosten bzw. einem Ein- und Ausgabenplan zu stellen.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir nur nach Vorlage von Originalbelegen Förderungen ausbezahlen können. Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch und diese werden nach Maßgabe der budgetären Mittel vergeben.
Auf der Seite 2 sind Erläuterungen und genauere Bestimmungen zu den jeweiligen Förderungen zu finden.
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