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Worauf Vereine bei Versicherungen achten sollten

Es ist nicht einfach sich im "Versicherungsdschungel" zurecht zu finden. Das gilt natürlich für alle Vereinsfunktionärinnen und -funktionäre, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich und zum Wohle des Vereins erfüllen. Daher ist es der SPORTUNION Burgenland ein Anliegen, die Ehrenamtlichen in Ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Durch diese Überlegungen ist in Kooperation mit der UNIQA Versicherung eine Art Leitfaden entstanden, der Vereinen helfen soll, ihre Versicherungen zu optimieren.

Bin ich als TrainerIn, FunktionärIn oder Vereinsmitglied auch durch meine privaten Versicherungen geschützt?
Wenn Sie im Zuge der Vereinstätigkeit einen Sach-und Personenschaden verursachen und das Verschulden Ihnen nachgewiesen werden kann, besteht keinerlei Versicherungsschutz in der als Privatperson abgeschlossenen Rechtsschutz- und/oder Privathaftpflichtversicherung!

Wie schaut das konkret bei der Rechtsschutzversicherung aus?
In jenem Augenblick in dem Sie einer Vereinstätigkeit nachgehen, auch wenn diese unentgeltlich ist sind Sie für das "Unternehmen Sportverein" tätig. Dies hat einen betrieblichen Charakter und kann daher nur über eine durch den Verein abgeschlossene Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.
Versichert ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wenn dem Verein, dem Trainer oder einem Mitglied ein Schaden durch Dritte entstanden ist.
Beispiel: Ein Hund beißt bei einer Laufveranstaltung ein Mitglied. Der Hundehalter lehnt das Verschulden ab. Um gerichtlich die Schadenersatzansprüche  des Vereinsmitgliedes geltend zu machen benötigen Sie eine Vereinsrechtsschutzversicherung.

Wie schaut das konkret bei der Haftpflichtversicherung aus?
Im Falle eines Schadens in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit im und für den Verein  besteht kein Versicherungsschutzaus Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung versichert auch nicht, wenn Sie ein anderes Vereinsmitglied beauftragen Erledigungen im Sinne des Vereins zu tätigen bzw. Sach- und oder Personenschäden eingefordert werden. Die Vereinshaftpflichtversicherung hingegen sichert diese Risiken ab, ebenso Schadensersatzansprüche, die dem Verein von dritten Personen gemacht werden.
Beispiel: Bei einer von Ihnen angeordnete Trainingseinheit im Freien verletzt sich ein Jugendlicher. Die Eltern stellen Ersatzansprüche an Sie als Trainer da die Witterungsverhältnisse zu schlecht gewesen wären.
oder; Ein Werbepylon wird bei einer Veranstaltung unsachgemäß aufgestellt, fällt um und verletzt einen Zuschauer.

Was übernimmt eine KFZ-Haftpflichtversicherung?
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden die durch die Verwendung Ihres Kraftfahrzeuges entstehen können.

Was übernimmt eine KFZ-Kaskoversicherung?
Ersatz der Wiederherstellungskosten für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug unabhängig vom Verschulden.

Was ist eine Insassenunfallversicherung?
Der Lenker und die mifahrenden Personen erhalten bei Verletzungen nach einem Unfall Geldleistung bei Invalidität und Ableben.




SPORTUNION Burgenland / ZVR-Zahl: 009849799 / Neusiedler Straße 58 / 7000 Eisenstadt / Tel.: +43 2682 62 188 / Fax: DW 4, E-Mail: office@sportunion-burgenland.at